Strafgerichte und Staatsanwaltschaften verhängen regelmäßig Geldauflagen und Bußgelder. Diese Zahlungen können uns zugewiesen werden, sie fließen direkt in unsere humanitäre Arbeit ein. Ob in Katastrophenfällen oder bei der Unterstützung von Menschen in Not: Ihre Zuweisung hilft konkret.
Die Abwicklung ist in der Regel unkompliziert – wir stehen Ihnen dabei gerne unterstützend zur Seite.
Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
IBAN: DE73 2695 1311 0000 0015 86
BIC: NOLADE21GFW
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Zuweisung – herzlichen Dank für Ihr Engagement im Rahmen Ihrer richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit.
Wir sind beim OLG-Oldenburg als empfangsberechtigte Organisation gelistet. Die formalen Voraussetzungen – wie der Nachweis der Gemeinnützigkeit – erfüllen wir selbstverständlich.
Für die Verwaltung von Geldauflagen haben wir ein eigenes Konto. Zahlungen werden zuverlässig erfasst, und sowohl eingehende als auch ausbleibende Beträge melden wir zeitnah an die zuständigen Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Unsere Rechenschaftspflicht gegenüber den Oberlandesgerichten erfüllen wir jährlich und transparent. So stellen wir sicher, dass Ihre Zuweisung bei uns stets in guten Händen ist – und dort ankommt, wo Hilfe gebraucht wird.
Sie möchten Geldauflagen oder Bußgelder zuweisen? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht:
Bitte nehmen Sie gern Kontakt auf:
Sönke-Lars Rudnick
Tel. 05141 903214
E-Mail: rudnick(at)drkcelle(dot)de
Bitte beachten Sie: Für Spenden bis 200 Euro gilt der Kontoauszug zur Vorlage beim Finanzamt.
Für Spenden darüber stellen wir gerne eine Spendenbescheinigung zur Verfügung. Ihre Spende können Sie als Sonderausgabe im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen.