Geldauflagen und Bußgelder wirksam einsetzen

Strafgerichte und Staatsanwaltschaften verhängen regelmäßig Geldauflagen und Bußgelder. Diese Zahlungen können uns zugewiesen werden, sie fließen direkt in unsere humanitäre Arbeit ein. Ob in Katastrophenfällen oder bei der Unterstützung von Menschen in Not: Ihre Zuweisung hilft konkret.
Die Abwicklung ist in der Regel unkompliziert – wir stehen Ihnen dabei gerne unterstützend zur Seite.

Mit Geldauflagen Gutes tun – Bußgelder sinnvoll einsetzen

Geldauflagen und Bußgelder können mehr bewirken als nur eine rechtliche Konsequenz sein. Weisen Sie diese dem DRK-Kreisverband Celle e.V. zu und helfen Sie damit konkret den Menschen vor Ort.

Ihre Zahlung unterstützt wichtige Projekte wie Katastrophenschutz, Erste-Hilfe-Ausbildung, soziale Hilfen und vieles mehr.

So wird aus einer Auflage eine echte Chance, Gutes zu tun.

  • Geldauflagenkonto:

    Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
    IBAN: DE73 2695 1311 0000 0015 86
    BIC: NOLADE21GFW

    Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Zuweisung.
    Herzlichen Dank für Ihr Engagement im Rahmen Ihrer richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit.

Vertrauensvolle Verwaltung Ihrer Geldauflagen

Wir sind beim OLG-Oldenburg als empfangsberechtigte Organisation gelistet. Die formalen Voraussetzungen – wie der Nachweis der Gemeinnützigkeit – erfüllen wir selbstverständlich. 

Zahlungen werden zuverlässig erfasst, und sowohl eingehende als auch ausbleibende Beträge melden wir zeitnah an die zuständigen Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Unsere Rechenschaftspflicht gegenüber den Oberlandesgerichten erfüllen wir jährlich und transparent. So stellen wir sicher, dass Ihre Zuweisung bei uns stets in guten Händen ist – und dort ankommt, wo Hilfe gebraucht wird.

Zuweisung leicht gemacht - Ihr direkter Draht zu uns

Sie möchten Geldauflagen oder Bußgelder zuweisen? 

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht:

Bitte nehmen Sie gern Kontakt auf:

Sönke-Lars Rudnick
Tel. 05141 903214
E-Mail: rudnick(at)drkcelle(dot)de